Joint Venture

Joint Venture (IPA: ˌdʒɔɪnt ˈventʃə, anhören) bezeichnet verschiedenste Formen der Unternehmenskooperation zwischen zwei oder mehr Partnerunternehmen. Der Begriff allein enthält keinerlei Aussage über die Art und Weise der Kooperation, auch wenn in der wirtschaftlichen Umgangssprache meist ein Gemeinschaftsunternehmen mit geteilter wirtschaftlicher Kontrolle gemeint ist. Im Sprachgebrauch findet sich der Begriff auch häufig, wenn von Direktinvestitionen ausländischer Unternehmen in bestimmten Ländern die Rede ist, die dort nur durch Hereinnahme lokaler Gesellschafter zulässig waren bzw. sind.

Ein Joint Venture in diesem engeren Sinn ist ein gemeinsames Vorhaben zwischen rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängigen Unternehmen, bei dem die Partner die Führungsverantwortung und das finanzielle Risiko gemeinsam tragen.[1] Ein Beispiel für ein Joint Venture im deutschsprachigen Raum war der Mautbetreiber Toll Collect als gemeinsames Unternehmen der Deutschen Telekom, der Daimler AG und der französischen Vinci-Gruppe.

  1. Jiří Němec: Ausländische Direktinvestitionen in der Tschechischen Republik. Mohr Siebeck, Tübingen 1997, ISBN 3-16-146702-7, S. 14 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

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